Wird eine Immobilie mit einer Ölheizung beheizt, muss für die Aufbewahrung des Heizöls auch eine Öltankanlage eingebaut werden. Dies ist grundsätzlich ungefährlich und unproblematisch, denn die Öltankanlagen müssen hohen Sicherheitsstandards genügen. Allerdings bringen Öltankanlagen dennoch einige Gefahren mit sich, denn ein Öltank kann lecken und dabei Erdreich und Grundwasser schädigen. In diesem Fall entstehen nicht nur hohe Sanierungskosten, sondern es können auch Schadenersatzansprüche Dritter auftreten, die vom Besitzer der Anlage zu tragen sind. Je nach Wunsch des Hausbesitzers und vorhandenem Platzbedarf kann die Öltankanlage entweder in einem isolierten Raum im Keller aufgestellt werden, oder aber der Öltank wird außerhalb des Hauses ins Erdreich eingegraben. Mit einem unterirdischen Öltank ist zwar das Platzproblem gelöst, das Risiko dieser Anlagen ist jedoch deutlich höher einzuschätzen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein eventuell vorhandenes Leck entdeckt wird, ist geringer als bei überirdischen Anlagen.
Um die Risiken einer Ölanlage absichern zu können, sollte eine Öltankhaftpflicht,
die auch als Gewässerschadenhaftpflicht bezeichnet wird, abgeschlossen
werden. Sie deckt sowohl die Sanierungskosten wie auch die Schadenersatzansprüche
Dritter und übernimmt dabei sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden
bis zur Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte daher mindestens zwei
Millionen Euro betragen, um im Ernstfall tatsächlich alle anfallenden Kosten
abdecken zu können.
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für die Öltankhaftpflicht (Gewässerschadenhaftpflicht).